Erbrecht

Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere Last, die durch die Aufteilung des Vermögens und Besitzes nach dem Tod nur noch schwerer werden kann. Es kann zu Spannungen innerhalb der Familie führen, besonders wenn es kein Testament, ein unklares oder ungerechtes Testament gibt.

Selbst mit einem Testament kann es schwierig sein, die letzten Wünsche des Verstorbenen zu verstehen. In diesen Fällen muss oft das Gericht entscheiden, wie das Erbe aufgeteilt wird. Mit der richtigen Vorsorge können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Wünsche und die Ihrer Familie respektiert werden.

Daher ist es wichtig, sich frühzeitig von einem Anwalt beraten und unterstützen zu lassen, sowohl bei problematischen Situationen im Erbfall als auch bei der Erstellung des eigenen Testaments. Dies gilt auch für die Nutzung von steuerlichen Freibeträgen, um die Erbschaftssteuer zu minimieren, sowie die frühzeitige Übertragung von Vermögen und Besitz auf künftige Erben.

Dies kann durch rechtliche Absicherungen wie ein Wohnrecht oder ein Nießbrauchsrecht erfolgen, und sollte unbedingt mit Unterstützung eines Anwalts durchgeführt werden, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Vorsorge für den Erbfall, wie zum Beispiel bei der Erstellung eines Testaments, eines Erbvertrags, eines Übergabevertrags, der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht.

Wenn nach dem Tod eines Angehörigen rechtliche Unterstützung benötigt wird, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Auseinandersetzung mit weiteren erbenden Parteien sowie bei der Geltendmachung von gesetzlichen Pflichtanteilsansprüchen.

Nutzen Sie die Chance und sichern Sie sich und Ihre Familie ab, damit im Ernstfall alles reibungslos verläuft.


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