Heike Becker

Als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, bietet die Rechtsanwältin Heike Becker ihren Klienten seit Beginn ihrer Tätigkeit im Jahre 1994 eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Belangen des Familienrechts und Erbrechts.

Durch ihre frühe Teilnahme an einem der ersten Fachanwaltskurse für Familienrecht und ihre langjährige Tätigkeit im Bereich des Familienrechts, verfügt sie über eine hohe Qualifikation und Expertise in allen Bereichen des Familienrechts, wie Unterhaltsrecht, Vermögensrecht, Zugewinnausgleich, Kindschaftsrecht und allen damit zusammenhängenden Fragen.

Sie berät und vertritt ihre Klienten und Klientinnen bei Trennungen und Scheidungen, sowie im Erbrecht, in gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin im Erbrecht bietet Sie stets eine umfassende Beratung, auf die Sie vertrauen können.


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