Wann sind meine Geschwister meine gesetzlichen Erben?

Wann sind meine Geschwister meine gesetzlichen Erben?

Das deutsche Erbrecht regelt die Erbfolge nach dem Tod einer Person sehr detailliert. In bestimmten Situationen können Geschwister als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Es ist wichtig, die verschiedenen Szenarien zu verstehen, in denen dies der Fall sein kann.

Die gesetzliche Erbfolge

Grundsätzlich tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wenn der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. Die gesetzliche Erbfolge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und priorisiert nahe Verwandte in einer bestimmten Reihenfolge. Diese Reihenfolge ist in „Ordnungen“ gegliedert.

Erste Ordnung: Die direkten Nachkommen

Die erste Ordnung umfasst die direkten Nachkommen des Verstorbenen – also seine Kinder, Enkel und Urenkel. Geschwister sind in dieser Ordnung nicht enthalten. Sie kommen erst dann als Erben in Betracht, wenn keine Erben der ersten Ordnung vorhanden sind.

Zweite Ordnung: Die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen

Sind keine direkten Nachkommen vorhanden, rückt die zweite Ordnung in den Vordergrund. Diese Ordnung schließt die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen ein. Hier kommen Geschwister ins Spiel. Wenn die Eltern bereits verstorben sind, erben ihre Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen.

Weitere Ordnungen

Falls weder Erben der ersten noch der zweiten Ordnung vorhanden sind, wird weiter in den Verwandtschaftsgraden gesucht. Die dritte Ordnung beinhaltet die Großeltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, die vierte die Urgroßeltern und so weiter.

Sonderfälle

In Sonderfällen, wie wenn Geschwister des Verstorbenen bereits verstorben sind, könnten deren Kinder (Nichten und Neffen des Verstorbenen) als Erben nach dem Recht der sogenannten „Erbfolge durch Stämme“ in Betracht kommen.

Pflichtteil

Zu beachten ist auch der Pflichtteilanspruch, der für nahe Verwandte wie Abkömmlinge, Ehegatten und unter bestimmten Umständen auch für die Eltern des Erblassers besteht. Geschwister haben jedoch keinen direkten Anspruch auf einen Pflichtteil, es sei denn, sie sind in besonderen Fällen als Erben eingesetzt.

Fazit

Geschwister sind also nur dann gesetzliche Erben, wenn keine Erben der ersten Ordnung (Kinder, Enkel) und keine lebenden Eltern vorhanden sind. Die Position von Geschwistern im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge ist nachgeordnet und tritt nur unter bestimmten Umständen in Kraft. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Willen verteilt wird, ist es ratsam, ein Testament zu verfassen. Dadurch können Sie auch Personen außerhalb der gesetzlichen Erbfolge als Erben einsetzen.

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