Erbeinsetzung eines Betreuers ist sittenwidrig

Der Erblasser hatte zu Lebzeiten eine Betreuerin für verschiedene Dienstleistungen wie Einkäufe und Spaziergänge bestellt und diese als Erbin eingesetzt.

Da es aufgrund einer gesetzlichen Regelung Heimmitarbeitern untersagt ist, neben ihrem Entgelt Geschenke anzunehmen, die die Geringwertigkeitsgrenze überschreiten, kann für Betreuer nichts anderes gelten. Das Oberlandesgericht Celle sieht in einem solchen Fall eine Sittenwidrigkeit und damit die Nichtigkeit des Testaments. Begründet wurde dies in dem zu entscheidenden Fall vor allem damit, dass die Betreuerin die von Einsamkeit und Hilflosigkeit geprägte Situation des Erblassers zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt habe. Ihr sei auch bewusst gewesen, dass aufgrund der körperlichen Einschränkungen des Erblassers nicht mehr damit zu rechnen war, dass er dieses Testament durch ein neues eigenhändiges Testament ersetzen würde.

OLG Celle, Urteil vom 07.01.2021 – 6 U 22/20

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